Schulordnung der Leibnizschule Hannover
In unserer Schule wollen wir uns wohl fühlen. Daher ist unser Umgang von folgenden Grundsätzen geprägt:
- Wir sind freundlich und hilfsbereit.
- Wir nehmen Rücksicht und achten einander.
- Jede Form von Gewalt lehnen wir ab.
- Fremdes Eigentum respektieren wir. Wir achten darauf, dass unsere Schule nicht beschädigt und das Schulgelände nicht verunreinigt wird.
- Wenn es Probleme gibt, reden wir miteinander oder suchen die Hilfe der Mediator*innen.Allgemeines
- Fahrräder, Scooter, Inliner, Skateboards, Waveboards und ähnliche Geräte dürfen in der Schule nicht benutzt werden. Sie müssen am Fahrradständer angeschlossen, bzw. in einem großen Schließfach eingeschlossen werden. Sie dürfen nicht in den Klassenräumen abgestellt werden.
- Waffen, Messer, Reizgas, Feuerwerkskörper, Laserpointer, Farbspraydosen und Lackstifte o.Ä. dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
- Smartphones und ähnliche Datenverarbeitungsgeräte (DV-Geräte) bleiben während des gesamten Schultags ausgeschaltet (weitere Hinweise siehe Punkt 5).
- Kopfbedeckungen werden während des Unterrichts abgesetzt. Das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen wird toleriert.
- Während des Unterrichts wird nicht gegessen; auch das Kauen von Kaugummi unterbleibt während dieser Zeit. Lehrkräfte können den Konsum von Getränken zulassen.
- Der Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen – aber auch der Besitz von Drogen – ist auf dem Schulgelände ebenso wie bei Schulveranstaltungen der Leibnizschule untersagt. Bei besonderen Schulveranstaltungen kann die Schulleitung bezüglich des Ausschankes alkoholischer Getränke Ausnahmen zulassen.
- Für Verhaltensregeln in Cafeteria, Mensa und Freizeitbereich ist die aushängende Ordnung maßgebend und zu beachten.
- Das Aufhängen von Plakaten außerhalb der Klassenräume bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
1. Beginn des Schultages
Das Schulgebäude ist ab 7:00 Uhr geöffnet. Der erste Gong erinnert daran, sich zum Unterrichtsraum zu begeben. Der 2. Gong ist das Signal zum Unterrichtsbeginn. Die Lehrkraft eröffnet und schließt die Unterrichtsstunde.
Fehlt beim Unterrichtsbeginn eine Lehrkraft, ohne dass der Unterrichtsausfall bekannt gegeben wurde, so meldet dies der/die Klassensprecher(in) spätestens nach 10 Minuten im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.
2. Verhalten in den Pausen
Im gesamten Schulgebäude ist Rücksicht auf andere zu nehmen, d. h.: nicht rennen, toben oder schreien; weder die Türen zuschlagen noch zuhalten.
Das Schulgelände darf von Schüler*innen der Klassen 5 bis 10 während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden. Dazu gehören insbesondere auch die Pausen!
Große Pausen
Die Räume werden zu Beginn der großen Pause von der Lehrkraft verschlossen und am Beginn der Stunde wieder geöffnet.
Die großen Pausen werden auf den Pausenhöfen und in den dafür bestimmten Pausenbereichen verbracht.
Dazu zählen:
-
- die Eingangshalle
- das Treppenhaus zwischen Trakt B und C
- die Cafeteria
- der Freizeitbereich und
- der Oberstufenaufenthaltsraum (nur für Schüler*innen der Jahrgänge 11-13).
Am Beginn der Pause können Toiletten und Schließfächer aufgesucht werden.
Der erste bis dritte Stock des Hauptgebäudes, die Mensa, die Freitreppe vor dem Hauptgebäude und die Parkplätze sind kein Pausenbereich.
Raumwechsel
Bei einem Raumwechsel der Klasse schließt die Lehrkraft den Raum ab. Davor überprüft sie, ob die Fenster geschlossen sind und das Licht ausgeschaltet ist.
3. Verhalten auf dem Schulhof
Hier kann man sich austoben – muss sich aber trotzdem an einige Regeln halten:
Das Werfen von Eicheln, Steinen o. ä. ist nicht gestattet. Ganz ausdrücklich untersagt ist wegen der erheblichen Verletzungsgefahr das Werfen von Schneebällen! Ballspiele sind nur auf den gekennzeichneten Flächen willkommen. Um Schäden zu vermeiden, ist das Bespielen der Wände mit Bällen untersagt.
Erste Ansprechpartner für die Belange der Schüler*innen während der Pause sind die aufsichtführenden Lehrkräfte.
4. Schulgelände
Das Gebäude und das Gelände werden von allen sauber gehalten! Papier und Abfall gehören in die drei Abfallbehälter: Blau für Altpapier; gelb für Plastikmüll; grau für Restmüll.
Wenn eine Lehrkraft eine Schüler*in zur Müllbeseitigung aufruft, so ist dieser Aufforderung Folge zu leisten!
5. Umgang mit Datenverarbeitungsgeräten
Dieser Teil der Schulordnung wurde auf der Gesamtkonferenz am 11.09.2023 durch eine neue Nutzungsordnung für digitale Endgeräte ersetzt. Die Nutzungsordnung ist Teil der Schulordnung und kann unter Nutzungsordung digitaler Endgeräte nachgelesen werden.
6. Ende des Schultages
Am Ende des Schultages sind die Stühle auf die Tische zu stellen und die Arbeitsplätze aufzuräumen. In den naturwissenschaftlichen Räumen werden die Stühle umgedreht auf die Tische gestellt. Freitags bleiben alle Stühle für die Pflege der Tischflächen unten stehen.
Vor dem Verlassen der Schule muss der Vertretungsplan für den nächsten Schultag eingesehen werden.
Auch der Heimweg gehört zum Schultag und so ist auch dabei ein rücksichtsvolles Verhalten den Mitmenschen gegenüber selbstverständlich.
Stand: 22.01.2018. Gültig ab: 01.02.2018, Rn; in neuer Fassung 11.09.23/Bz